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Fachkunde (neu)
 
Fachkunde Güterkraftverkehr

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Wer sich als Unternehmer im gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen / Fahrzeugkombinationen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (zGM) selbstständig machen will, benötigt eine Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde. Dasselbe gilt auch für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen / Fahrzeugkombinationen über 2,5 t zGM..

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Die wesentlichen Kriterien für den Berufszugang zum gewerblichen Güterkraftverkehr regelt die Verordnung (EG) Nr. 1071 / 2009, die am 04.12.2011 in Kraft trat.

 

In einigen Bereichen legt das europäische Recht lediglich einen Rahmen fest, sodass den EU-Mitgliedstaaten hier ein gewisser Handlungsspielraum bleibt. In Deutschland kommt neben dem EU-Recht auch nationales Recht zur Anwendung. Die Umsetzung erfolgt
u. a. durch

-  das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und

-  die Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV).

 

Neben der persönlichen Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit muss der Antragsteller auch die fachliche Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens nachweisen. Diese muss in der Regel durch eine Fachkundeprüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer nachgewiesen werden.

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